Steuererklärung als Student: Lohnt sich das?

Von studi.club-RedaktionGeprüft: 4. Oktober 2026ca. 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Nebenjob lohnt sich die Erklärung oft: Steuern, die dir zu viel abgezogen wurden, bekommst du zurück.
  • BAföG und Stipendien sind steuerfrei – nur wenn du sonst nichts verdienst, brauchst du meist keine Erklärung.
  • Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 €. Dazu kommt die Werbungskostenpauschale von 1.230 €.
  • Verlustvortrag gibt es nur für Master, Zweitstudium, duales Studium und Studium nach einer Ausbildung – nicht für das Erststudium direkt nach dem Abi.
Inhaltsverzeichnis
  1. Lohnt sich die Erklärung?
  2. Dein Fall: Welche Regel gilt?
  3. Werkstudent oder Minijob?
  4. Fristen
  5. Was kannst du absetzen?
  6. Häufige Fragen
Steuer-RechnerWie viel Lohnsteuer bekommst du zurück?

Für Lohn aus Nebenjob oder Werkstudentenjob im Jahr 2026. Die Zahlen stehen auf deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Lohnt sich die Erklärung?

Eher ja

Du hattest einen Nebenjob mit Lohnsteuerabzug, ein Praktikum, ein Werkstudentengehalt oder hohe Studienkosten.

Eher nein

Du hattest nur BAföG, Stipendium oder steuerfreie Zahlungen und keine Einkünfte.

Ab einem Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) fällt Einkommensteuer an. Darunter zahlst du keine – hast du aber Lohnsteuer gezahlt, holst du sie dir über die Erklärung zurück.

Dein Fall: Welche Regel gilt?

Dein StudiumStudienkosten absetzenVerlustvortrag
Erststudium direkt nach dem Abi (ohne Ausbildung)nur als Sonderausgaben bis 6.000 € im selben Jahrnein
Masterals Werbungskostenja
Zweitstudiumals Werbungskostenja
Duales Studiumals Werbungskostenja
Studium nach abgeschlossener Ausbildungals Werbungskostenja

Was das bedeutet

Beim Erststudium ohne Ausbildung nützen dir Kosten nur, wenn du im selben Jahr Einkommen versteuerst – ohne Einkommen verpufft der Abzug. Bei Master, Zweitstudium und Co. kannst du Verluste in spätere Jahre mitnehmen und dann mit Berufsgehalt verrechnen.

Werkstudent oder Minijob?

WerkstudentMinijob
Grenzebis 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeitbis 603 € im Monat
Sozialabgabennur Rentenversicherung, keine Kranken-, Pflege- und ArbeitslosenversicherungPauschalen vom Arbeitgeber
SteuerLohnsteuer je nach Steuerklasse, Erstattung über Erklärungpauschal oder über Steuerklasse
Familienversicherungbleibt bis zu den Einkommensgrenzen bestehenbleibt bestehen

In den Semesterferien gilt das Werkstudentenprivileg laut Krankenkassen auch bei mehr als 20 Stunden. Die Familienversicherung endet grundsätzlich mit 25 Jahren.

Fristen

WofürFrist
Pflichtabgabe für 202531.07.2026, abgelaufen (mit Steuerberater: 01.03.2027). Verpasst? Sofort abgeben, sonst droht ein Verspätungszuschlag.
Pflichtabgabe für 202631.07.2027 (mit Steuerberater: Ende Februar 2028)
Freiwillige Erklärung für 2025bis 31.12.2029 (vier Jahre rückwirkend)

Tipp

Rückwirkend abgeben lohnt, wenn du früher Nebenjobs mit Lohnsteuerabzug hattest.

Was kannst du absetzen?

  • Studiengebühren, Semesterbeitrag, Fachliteratur
  • Laptop, Arbeitsmittel (anteilig)
  • Fahrten zur Hochschule
  • Bewerbungskosten und Praktikumsfahrten
  • Bei Auswärtsstudium zweite Wohnung (Zweitwohnung) unter Voraussetzungen

Die Werbungskostenpauschale von 1.230 € bekommst du automatisch, du musst nichts nachweisen – erst darüber lohnt sich die Einzelabrechnung.

Häufige Fragen

Brauche ich ELSTER oder eine Software?

ELSTER ist kostenlos. Programme wie WISO oder Taxfix führen dich durch, kosten aber Geld – für einfache Fälle genügt ELSTER.

Muss ich als Student überhaupt abgeben?

Pflicht besteht meist nur in bestimmten Fällen (z. B. Lohnsteuerklasse V oder hohe Nebeneinkünfte). Freiwillig geht es immer.

Was ist mit Ferienjobs?

Ferienjobs sind Einkünfte wie jeder Nebenjob. Wurde Lohnsteuer abgezogen, kannst du sie dir zurückholen.

Weiterlesen

Quellen & Hinweise: Finanzamt24, finanz.de, Barmer, Techniker Krankenkasse, Taxfix und smartsteuer (zum Vergleich). Stand: Oktober 2026. Das ist keine Steuerberatung.