Nebenjob im Studium 2026: Minijob, Werkstudent und was wirklich bleibt

Von studi.club-RedaktionGeprüft: 3. Oktober 2026ca. 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde, ab 2027 14,60 €.
  • Minijob bis 603 € im Monat (ab 2027: 633 €). Für dich fast abgabenfrei, nur 3,6 % Rentenbeitrag, von dem du dich befreien lassen kannst.
  • Werkstudent: bis 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit. Du zahlst nur Rentenversicherung, keine Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
  • Die versteckten Kosten: Über 603 € wird BAföG gekürzt, über 565 € endet die Familienversicherung. Mehr Stunden bringen dann oft viel weniger als gedacht.
Inhaltsverzeichnis
  1. Rechner: Was bleibt wirklich?
  2. Minijob, Werkstudent, kurzfristig
  3. Nebenjob und BAföG
  4. Krankenversicherung
  5. Steuern und Kindergeld
  6. Häufige Fragen
Nebenjob-RechnerWie viel bleibt dir von jeder zusätzlichen Stunde?

Rechnet Rentenbeitrag, BAföG-Kürzung und den Verlust der Familienversicherung mit ein. Werte für 2026.

Bist du unter 25 und familienversichert?

Minijob, Werkstudent oder kurzfristig: die drei Jobarten

JobartGrenzeDeine AbgabenGut für
Minijobbis 603 € im Monat (2027: 633 €)3,6 % Rentenversicherung, Befreiung möglichKellnern, Aushilfe, Nachhilfe
Werkstudentbis 20 h/Woche in der Vorlesungszeitnur Rentenversicherung (9,3 %, zwischen 603 und 2.000 € reduziert)Jobs im Fachbereich, mehr Geld
Kurzfristige Beschäftigungmax. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahrkeine SozialabgabenFerienjobs, Saisonarbeit

Beim Werkstudentenjob zählt die 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit. In den Semesterferien, abends und am Wochenende darfst du auch mehr arbeiten, solange das Studium die Hauptsache bleibt. Das Werkstudentenprivileg gilt nur, solange du eingeschrieben bist.

Nebenjob und BAföG: die 603-€-Grenze

Ab dem Wintersemester 2026/27 darfst du neben dem BAföG im Schnitt 603 € brutto im Monat verdienen, ohne dass etwas angerechnet wird. Gerechnet wird über den ganzen Bewilligungszeitraum: Ein gut bezahlter Ferienjob ist also kein Problem, wenn du in anderen Monaten weniger verdienst.

Was darüber liegt, wird angerechnet. Nach Abzug der Pauschalen verlierst du von jedem Euro über der Grenze rund 79 Cent BAföG. Den genauen Betrag berechnet das BAföG-Amt, für einen ersten Überblick hilft der BAföG-Rechner.

Einkommen immer angeben

Änderungen beim Verdienst musst du dem BAföG-Amt melden. Wer zu viel verdient und es verschweigt, muss zurückzahlen und riskiert ein Bußgeld.

Krankenversicherung: Wann die Familienversicherung endet

Bis 25 bist du meist kostenlos über deine Eltern versichert. Das gilt aber nur, solange du regelmäßig höchstens 565 € im Monat verdienst, mit einem Minijob bis 603 €. Liegt dein Werkstudentenlohn darüber, fliegst du aus der Familienversicherung und brauchst die studentische Krankenversicherung: rund 143 € im Monat unter 23, rund 148 € ab 23 ohne Kinder.

Genau hier lohnt der Blick in den Rechner oben: Wer von 10 auf 12 Stunden aufstockt, kann unterm Strich weniger haben als vorher. Mehr dazu im Ratgeber Krankenversicherung im Studium.

Steuern und Kindergeld

  • Minijob: Die Steuer zahlt in der Regel pauschal dein Arbeitgeber. Für dich bleibt nichts zu tun.
  • Werkstudent: Mit Steuerklasse I wird erst ab etwa 1.300 € im Monat Lohnsteuer einbehalten. Bleibt dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (plus Pauschalen), bekommst du sie über die Steuererklärung komplett zurück.
  • Kindergeld (bis 25): In der ersten Ausbildung darfst du unbegrenzt verdienen. Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung, etwa im Zweitstudium, gilt: höchstens 20 Stunden pro Woche. Minijobs sind immer erlaubt.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?

Bis zu 603 € im Monat. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 633 €, weil der Mindestlohn auf 14,60 € steigt.

Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent arbeiten?

In der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche. In den Semesterferien sowie abends und am Wochenende darfst du mehr arbeiten.

Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?

Im Schnitt 603 € brutto im Monat, gerechnet über den Bewilligungszeitraum. Was darüber liegt, wird angerechnet.

Verliere ich mit einem Nebenjob die Familienversicherung?

Ja, wenn du regelmäßig mehr als 565 € im Monat verdienst. Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 603 €. Danach zahlst du rund 143 € im Monat für die studentische Krankenversicherung.

Muss ich als Student Steuern auf meinen Nebenjob zahlen?

Meist nicht dauerhaft. Bleibt dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € plus Pauschalen, bekommst du einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück.

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