Erste Wohnung: Strom, Gas und Internet richtig anmelden

Von studi.club-RedaktionGeprüft: 6. Oktober 2026ca. 7 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer beim Einzug nichts abschließt, landet automatisch in der Grundversorgung. Die kostet im Schnitt rund 40 ct pro kWh, ein Neukundentarif rund 30 ct (Stand Oktober 2026).
  • Zählerstand am Einzugstag fotografieren – sonst zahlst du womöglich den Strom deines Vormieters.
  • Gas brauchst du nur mit eigener Gasetagenheizung oder Gasherd. Bei Zentralheizung läuft die Heizung über die Nebenkosten.
  • Internet 3–4 Wochen vor dem Einzug bestellen. Unter 28 gibt es Jungtarife, für kurze Mietdauer monatlich kündbare Flex-Tarife.
  • In der WG läuft ein Vertrag auf einen Namen, ihr teilt die Kosten intern.
Inhaltsverzeichnis
  1. Rechner: Was kostet dein Strom?
  2. Checkliste für den Einzug
  3. Strom: Grundversorgung oder eigener Tarif
  4. Gas: Brauchst du überhaupt einen Vertrag?
  5. Strom und Internet in der WG
  6. Internet: Jungtarife und Flex-Tarife
  7. Häufige Fragen
Energie-RechnerGrundversorgung oder eigener Tarif: Was zahlst du im Jahr?

Verbrauch nach Stromspiegel für Wohnungen im Mehrfamilienhaus, Preise als Durchschnitt Oktober 2026. Eigene Preise kannst du überschreiben.

Wie viele Personen wohnen in der Wohnung?
Wird das Warmwasser mit Strom erhitzt (Durchlauferhitzer, Boiler)?
Hast du eine eigene Gasetagenheizung?

Checkliste für den Einzug

  1. 3–4 Wochen vorher: Internet bestellenBis der Anschluss läuft, vergehen oft Wochen. Bis dahin hilft der Hotspot vom Handy.
  2. 1–2 Wochen vorher: Stromtarif abschließenGib als Lieferbeginn deinen Einzugstag an. Für den Vertrag brauchst du die Zählernummer – frag den Vermieter oder den Vormieter.
  3. Am Einzugstag: Zählerstände fotografierenStrom (und Gas, falls vorhanden) mit Datum festhalten, am besten im Übergabeprotokoll mit Unterschrift.
  4. Zählerstand an den Anbieter meldenDer neue Anbieter meldet dich beim Netzbetreiber an.
  5. Innerhalb von 2 Wochen: Wohnsitz anmeldenUnd gleich den Rundfunkbeitrag klären – mehr im Rundfunk-Check.

Strom: Grundversorgung oder eigener Tarif

Ziehst du ein, ohne einen Vertrag abzuschließen, beliefert dich automatisch der örtliche Grundversorger. Das ist legal und sicher, aber teuer. Der Vorteil: Du kannst die Grundversorgung jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen und in einen günstigeren Tarif wechseln.

GrundversorgungNeukundentarif
Preis (Ø Oktober 2026)rund 40 ct/kWhrund 30 ct/kWh
Kündigungjederzeit, 2 Wochen Fristnach Erstlaufzeit; beim Umzug Sonderkündigung mit 6 Wochen Frist
Abschlussautomatischonline, Wechsel geht schnell

Darauf achten beim Tarif

  • Preisgarantie und Laufzeit um 12 Monate – das empfiehlt die Verbraucherzentrale.
  • Keine Vorkasse, keine Kaution, keine Pakettarife. Monatliche Abschläge sind der sichere Weg.
  • Bonus nicht überbewerten: Im zweiten Jahr fällt er weg. Vergleiche die Kosten ohne Bonus oder kündige rechtzeitig.

Die Strompreise für Neukunden sind seit März 2026 deutlich gestiegen, laut Verivox um rund 20 %. Gerade deshalb lohnt sich ein Vergleich: Der Abstand zur Grundversorgung liegt weiter bei etwa einem Viertel.

Gas: Brauchst du überhaupt einen Vertrag?

Das hängt von der Heizung ab. Mit Zentralheizung für das ganze Haus zahlst du Heizung und Warmwasser über die Nebenkosten an den Vermieter – einen eigenen Gasvertrag brauchst du dann nicht. Hast du eine Gasetagenheizung (eigene Therme in der Wohnung) oder einen Gasherd, gehört dir der Gaszähler, und du schließt selbst einen Vertrag ab.

Eine kleine Wohnung mit rund 50 m² braucht etwa 5.000 kWh Gas im Jahr. Neukunden zahlten zuletzt rund 11–12 ct pro kWh, die Grundversorgung lag im Frühjahr bei etwa 13,4 ct. Zum Jahreswechsel erwartet Verivox steigende Gaspreise.

Strom und Internet in der WG

In der WG läuft der Stromvertrag meist auf eine Person, oft den Hauptmieter. Die Kosten teilt ihr intern, am einfachsten zu gleichen Teilen per Dauerauftrag an den Vertragspartner. Gleiches gilt für Internet. Haltet die Absprache schriftlich fest, auch was beim Auszug passiert.

  • Teilen nach Köpfen: einfach und fair, wenn alle ähnlich viel zuhause sind.
  • Wer zieht aus? Der Vertrag bleibt beim Vertragspartner. Wechselt der, übernimmt am besten jemand anderes den Vertrag oder ihr schließt neu ab.
  • Rundfunkbeitrag: Auch der wird pro Wohnung nur einmal fällig.

Internet: Jungtarife und Flex-Tarife

Unter 28 bekommst du bei den großen Anbietern günstigere Junge-Leute-Tarife. Achte auf den Preis nach der Aktionszeit, denn die Laufzeit beträgt meist 24 Monate.

AnbieterWerPreis (Stand 10/2026)Laufzeit
Telekom MagentaZuhause Youngunter 28ab ca. 25,60 € im Schnitt (100 Mbit/s)24 Monate
Vodafone Kabel junge Leuteunter 2819,99 € für 9 Monate, danach ab 44,99 €24 Monate
1&1 DSL Young18 bis 286 Monate 0 €, danach ab 39,99 €24 Monate
o2 Home Flexalleab 24,99 €monatlich kündbar

Wohnst du nur ein, zwei Semester in der Wohnung, ist ein monatlich kündbarer Flex-Tarif oft die bessere Wahl, auch wenn er pro Monat etwas mehr kostet. Prüfe vor dem Abschluss mit deiner Adresse, welche Anschlüsse verfügbar sind.

Du hast schon einen Vertrag und ziehst um?

Der Anbieter muss dich an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen weiter versorgen. Kann er das dort nicht, darfst du mit einem Monat Frist kündigen (§ 60 TKG). Nach der Mindestlaufzeit von höchstens 24 Monaten sind Verträge ohnehin monatlich kündbar.

Router: Du darfst einen eigenen Router nutzen, auch an Glasfaser. Ein Mietrouter kostet oft 3–7 € im Monat – ein gebrauchter eigener Router rechnet sich meist schnell.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich beim Einzug keinen Stromvertrag abschließe?

Du wirst automatisch vom Grundversorger beliefert. Das ist teurer als ein Neukundentarif, du kannst aber jederzeit mit zwei Wochen Frist wechseln.

Wie viel Strom verbraucht eine Person in der Wohnung?

Laut Stromspiegel rund 1.200 kWh im Jahr in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus, mit elektrischem Warmwasser rund 1.600 kWh. Zu zweit sind es etwa 1.900 bis 2.500 kWh.

Brauche ich einen Gasvertrag?

Nur mit eigener Gasetagenheizung oder Gasherd. Bei Zentralheizung zahlst du die Heizkosten über die Nebenkosten an den Vermieter.

Wie lange dauert ein Stromanbieterwechsel?

Der technische Wechsel beim Strom klappt seit Juni 2025 werktags innerhalb von 24 Stunden. Fristen aus dem alten Vertrag gelten trotzdem.

Kann ich meinen Internetvertrag beim Umzug kündigen?

Nur wenn der Anbieter die Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen kann – dann mit einem Monat Frist. Sonst zieht der Vertrag zu gleichen Bedingungen mit um.

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