Rundfunkbeitrag als Student: So sparst du ihn

Von studi.club-RedaktionGeprüft: 4. Oktober 2026ca. 5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rundfunkbeitrag kostet 18,36 € im Monat pro Wohnung – nicht pro Person.
  • BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, können sich auf Antrag befreien lassen. Die Befreiung kommt nicht automatisch.
  • In der WG ist die Wohnung nur beitragsfrei, wenn alle Bewohner befreit sind.
  • Wer noch bei den Eltern wohnt, zahlt in der Regel nichts extra.
Inhaltsverzeichnis
  1. Die Regeln nach Wohnsituation
  2. Befreiung mit BAföG
  3. WG: So teilst du fair
  4. Härtefall
  5. Antrag in 4 Schritten
  6. Beitrag 2027?
  7. Häufige Fragen
Rundfunk-CheckMusst du zahlen, und wie viel sparst du?
Wie wohnst du?
Bekommst du BAföG?

Die Regeln nach Wohnsituation

Eigene Wohnung

Du bist Beitragszahler: 18,36 € im Monat (55,08 € pro Quartal).

Bei den Eltern

Du zahlst nichts extra, solange die Wohnung bereits angemeldet ist.

WG

Eine Wohnung = ein Beitrag. Meist zahlt einer, alle teilen intern.

Wohnheim

Ein Zimmer am gemeinsamen Flur zählt als eigene Wohnung, bei gemeinsamem privatem Eingang nur als eine. Frag das Studierendenwerk.

Befreiung mit BAföG

Wenn du BAföG bekommst und nicht bei deinen Eltern wohnst, kannst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung gilt auch für deinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, aber nicht für andere Mitbewohner. Sie endet, wenn dein BAföG endet.

Wichtig: nicht automatisch

Du musst die Befreiung beim Beitragsservice selbst beantragen – inklusive BAföG-Bescheid. Der Antrag gilt für die Dauer des Bescheids, danach brauchst du einen neuen.

WG: So teilst du fair

  • Einer meldet die Wohnung beim Beitragsservice an, alle anderen melden sich ab.
  • Ihr teilt den Beitrag (z. B. durch die Zahl der Bewohner).
  • Befreit sich nur ein Bewohner, bleibt die Wohnung beitragspflichtig – ihr zahlt dann wie vorher.

Nur wenn alle Bewohner befreit sind, wird die Wohnung beitragsfrei.

Härtefall

Wird dein BAföG-Antrag nur knapp abgelehnt, weil dein Einkommen höchstens um den Rundfunkbeitrag (18,36 €) zu hoch ist, kann die Befreiung als Härtefall trotzdem klappen. Frag beim Beitragsservice nach und leg den Ablehnungsbescheid bei.

Antrag in 4 Schritten

  1. BAföG-Bescheid bereithaltenAls Nachweis brauchst du den aktuellen Bescheid.
  2. Formular ausfüllenDas Befreiungsformular findest du beim Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio).
  3. Kopie des Bescheids beilegenEine Kopie des BAföG-Bescheids reicht als Nachweis, eine Meldebescheinigung verlangt der Beitragsservice nicht.
  4. Per Post an den Beitragsservice schickenBewahre eine Kopie auf und stelle den Antrag zügig – Rückwirkung bis zu drei Jahre ist möglich.

Mit Rückwirkung rechnen?

Die Befreiung gilt rückwirkend für bis zu drei Jahre, soweit dein BAföG-Bescheid den Zeitraum abdeckt. Stell den Antrag trotzdem sofort, dann musst du nichts vorstrecken.

Beitrag 2027?

Die Finanzkommission KEF empfiehlt 18,64 € ab 01.01.2027. Die Länder haben noch nicht zugestimmt (Stand 04.10.2026). Das Bundesverfassungsgericht hat am 23.06.2026 über den Beitrag verhandelt, ein Urteil steht noch aus. Bis dahin gilt 18,36 €.

Häufige Fragen

Muss ich als Student immer zahlen?

Nein. Mit BAföG oder bei Wohnen im Elternhaus oft nicht.

Wie melde ich mich ab, wenn ich in eine WG ziehe?

Online beim Beitragsservice mit dem Beitragsnummer-Konto deiner Wohnung.

Gilt die Befreiung auch bei Schüler-BAföG?

Laut Stipendien-Ratgebern ja, unabhängig von Art und Höhe. Die offizielle Seite sagt das nicht ausdrücklich.

Weiterlesen

Quellen & Hinweise: rundfunkbeitrag.de (Informationen für Studierende), Verbraucherzentrale Hamburg und Studierendenwerke. Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.