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Das Wichtigste in Kürze
- Höchstsatz im Wintersemester 2026/27: 992 € – aber nur für Studierende, die auswärts wohnen und eigene Kranken- und Pflegeversicherung haben. Familienversichert auswärts sind es 855 €.
- Antrag früh stellen: BAföG gibt es frühestens ab dem Antragsmonat, nicht rückwirkend. Ein formloser Antrag sichert den Monat.
- Du darfst im Schnitt 603 € im Monat dazuverdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird.
- Nur die Hälfte ist Darlehen, zurückzahlen musst du höchstens 10.010 €.
Inhaltsverzeichnis
Höchstsätze ab Wintersemester 2026/27. Wie viel du tatsächlich bekommst, hängt zusätzlich vom Einkommen deiner Eltern ab.
Was bekommst du? Die Sätze 2026/27
| Baustein | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Grundbedarf | 475 € |
| Wohnpauschale (auswärts) | 380 € |
| Zuschlag Kranken- & Pflegeversicherung | 137 € |
| Höchstsatz auswärts, eigene Versicherung | 992 € |
| Wohnsituation | Höchstsatz |
|---|---|
| Auswärts, familienversichert | 855 € |
| Bei den Eltern, familienversichert | 534 € |
| Bei den Eltern, selbst versichert | 671 € |
Tatsächlich bekommst du meist weniger
Der Höchstsatz gilt nur, wenn Eltern und eigenes Einkommen nicht angerechnet werden. Wie viel du bekommst, hängt vom Einkommen deiner Eltern ab. Der Rechner im BAföG-Portal gibt dir eine Vorab-Rechnung.
Wer hat Anspruch?
- Du studierst an einer anerkannten Hochschule und beginnst deine Förderung in der Regel vor dem 45. Lebensjahr.
- Dein Einkommen und das deiner Eltern liegen unter den Grenzen (das Elterneinkommen entscheidet häufig).
- Dein Vermögen liegt unter dem Freibetrag von 15.000 € (unter 30 Jahre).
Einmalig gibt es zusätzlich die Studienstarthilfe von 1.000 € für Erstis aus einkommensschwachen Haushalten.
Nebenjob und Einkommen
Für das BAföG zählt nicht die Stundenzahl, sondern das Einkommen: Im Schnitt bleiben bis zu 603 € im Monat anrechnungsfrei (Stand 2026). Verdienst du mehr, wird das BAföG gekürzt.
Nicht verwechseln
Die „20 Stunden pro Woche“ gelten für die Sozialversicherung bei Werkstudenten, nicht für BAföG.
Antrag in 5 Schritten
- Sofort einen formlosen Antrag stellenDas sichert den Monat, in dem du anfängst. Förderung gibt es nicht rückwirkend.
- Digital beantragenÜber BAföGdigital im Browser oder mit der BAföG-Digital-App, die es seit 01.04.2026 in den App-Stores gibt.
- Unterlagen sammelnImmatrikulationsbescheinigung, Einkommens- und Vermögensnachweise, Angaben deiner Eltern.
- Auf den Bescheid wartenDauert oft Wochen. Dauert es länger als zehn Wochen, kannst du einen Vorschuss beantragen.
- Weiterförderung rechtzeitig beantragenDer Folgeantrag sollte etwa zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums beim Amt sein.
Rückzahlung
Die Hälfte der Förderung ist ein zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung ist auf 10.010 € gedeckelt. Die Rate beträgt 130 € im Monat und startet fünf Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer. Wenn du früher zurückzahlen willst, kann das Bundesverwaltungsamt einen Nachlass gewähren – frag dort nach.
Reform: Was sich ändern soll
Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 die 30. BAföG-Novelle beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Zahlen und Termine können sich ändern.
| Wann | Änderung (geplant) |
|---|---|
| ab 01.04.2027 | Wohnpauschale 380 € → 440 €, Zuschlag Kranken- und Pflegeversicherung 137 € → 160 € |
| ab 01.08.2027 (WS 2027/28) | Grundbedarf 475 € → 503 € |
| ab 01.08.2028 | Freibeträge steigen jährlich um 1,5 % |
| ab 01.04.2029 | Grundbedarf 503 € → 563 € |
Kein Grund zu warten
Die Reform ändert nichts am Zeitpunkt deines Antrags – stelle ihn trotzdem sofort.
Die häufigsten Fehler
- Antrag zu spät gestellt – Förderung gibt es nicht rückwirkend.
- Unterlagen der Eltern fehlen – früh um Mitarbeit bitten.
- Nebenjob-Einkommen nicht gemeldet – das führt zu Rückforderungen.
- Folgeantrag verpasst – Förderlücken vermeiden.
Häufige Fragen
Bekomme ich BAföG, wenn meine Eltern gut verdienen?
Oft nur eine reduzierte Förderung oder keine. Rechne es trotzdem durch, die Freibeträge sind höher als viele denken.
Kann ich BAföG und Wohngeld bekommen?
Nein, in der Regel schließen sie sich aus. Prüfe beides.
Befreit mich BAföG vom Rundfunkbeitrag?
Ja, wenn du nicht bei den Eltern wohnst, kannst du dich befreien lassen – auf Antrag.
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Quellen & Hinweise: Bundesregierung (BAföG-Reform-FAQ), Studierendenwerke, BAföG-Portal (Merkblatt Rückzahlung), Sparkasse-Ratgeber, Studierenplus als Sekundärquelle. Stand: Oktober 2026. Die Reform ist beschlossen vom Kabinett, aber noch nicht in Kraft. Keine individuelle Beratung.